Einen Preisvergleich – ähnlich einer Handwerker-Rechnung – lässt eine individuelle Leistung wie Zahnbehandlung und Zahnersatz nicht zu. Von der Planung, bis hin zur Ausführung und den eingesetzten Materialien, gibt es gravierende Unterschiede.

Kosten - Festzuschuss

Zahnersatz wird von den gesetzlichen Krankenkassen durch befundbezogene Festzuschüsse gezahlt. Das heißt: Für jeden Fall im Mund des Patienten gibt es einen vorher festgelegten Zuschuss. Fehlt zum Beispiel im Oberkiefer ein Schneidezahn gilt der Festzuschuss 2.1. Er heißt: Zahnbegrenzte Lücke mit fehlendem Zahn.

  1. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt als Zuschuss 445,45 € (Stand: 01.10.2020)
  2. Haben Sie fünf Jahre hintereinander ihren Zahnarzt besucht und es im Bonusheft vermerkt zahlt die Krankenkasse 519,69 €
  3. Waren Sie zehn Jahre regelmäßg beim Zahnarzt erhalten Sie 556,81 €

Kosten - Regelversorgung

Der Gesetzgeber definiert, welche Art von Zahnersatz aus wissenschaftlicher und finanzieller Sicht ausreicht und funktioniert. Diese Definition wird Regelversorgung genannt. Es ist eine Art Basis-Therapie. Im Fall des fehlenden Zahns wird eine festsitzende Brücke als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich eingestuft.

Sie können sich aber auch für eine andere Versorgung entscheiden. Möglich sind eine Klebebrücke (Maryland-Brücke) oder ein Implantat. Unabhängig davon, welche Entscheidung Sie treffen: Der Zuschuss bleibt bestehen. Möchten Sie ein Implantat, dass mehr kostet als eine Brücke, zahlen Sie einen höheren Eigenanteil.

Kosten - Eigenanteil

Als versicherter Patient einer gesetzlichen Krankenkasse bezahlen Sie einen eigenen Anteil. Die Summe ergibt sich aus den Gesamtkosten. Davon wird der Zuschuss der Krankenkasse abgezogen. Die restliche Summe ist Ihr Eigenanteil.

Kosten: Gleichartige und andersartige Versorgung

Wünschen Sie Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinaus geht, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Bei einer "gleichartige Versorgung" bekommen Sie eine Kassenleistung, in unserem Fall eine Brücke. Dazu entscheiden Sie sich für eine Brücke aus Vollkeramik. Dass heiß, Sie wählen eine zusätzliche Leistung. Ein weiteres Beispiel: Wenn etwa eine Metall-Krone oder -Brücke im Seitenzahnbereich keramisch verblendet wird, ist das mehr als die Regelversorgung (Kassenleistung). Ihr Zahnarzt rechnet die zusätzlichen Kosten privat ab. Sie bezahlen dann den Eigenanteil der Regelversorgung und die zusätzlichen Kosten.
  2. Entscheiden Sie sich für eine "andersartige Versorgung", erhalten Sie auch den Festzuschuss für die Regelversorgung. Aber: Der gesamte Eingriff wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. In unserem Beispiel: Die Zahnlücke wird mit einem Implantat geschlossen statt mit einer Brücke. Weitere Beispiele: Größere Lücken werden mit einer festsitzenden Brücke geschlossen statt mit einer herausnehmbaren Teilprothese.

Befundorientierter Festzuschuss

Gesetzlich Versicherte bekommen einen Zuschuss zum Zahnersatz. Für Implantate, Kronen oder Brücken gibt es sogenannte „befundbezogene Festzuschüsse“.

Autor
Dirk Kropp

Chefredakteur

Dirk Kropp ist seit 2002 Autor der proDente-Redaktion. Er studierte an der Ruhr-Universität Bochum Publizistik und Kommunikationswissenschaften.

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Erstellt am 24.08.2022