Wurzelbehandlung: Chancen und Risiken

Wurzelbehandlung: Chancen und Risiken

Eine Wurzelbehandlung - eigentlich Wurzelkanalbehandlung - ermöglicht es, Zähne zu erhalten. Die Behandlung von Zahnwurzeln bietet mehr Chancen als Risiken. Dr. Udo Schulz-Bongert, Experte für Endodontologie der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung, im Interview mit proDente über die Zahnrettung durch Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektion.

Wann braucht ein Zahn eine Wurzelkanalbehandlung?

Im Inneren des Zahns befindet sich – gut geschützt durch den harten Zahnschmelz und das Zahnbein – ein empfindliches Gewebe, die sogenannte Pulpa, häufig auch „Nerv“ genannt. Wenn dieser „Nerv“ zum Beispiel durch Karies oder einen Unfall ernsthaft erkrankt, bleiben meist nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt oder der betroffene Zahn muss gezogen werden.

Welche Komplikationen können bei einer Wurzelkanalbehandlung auftreten?

Harmlose Begleiterscheinungen einer jeden Wurzelkanalbehandlung können Aufbissempfindlichkeiten oder mäßige Schmerzen sein. Gelegentlich sind zur Bekämpfung einer Infektion auch Antibiotika sinnvoll. Die Langzeitprognose einer Wurzelkanalbehandlung wird beeinträchtigt, wenn es nicht gelingt, besonders enge oder gekrümmte Kanäle oder Kanalabschnitte vollständig  aufzubereiten. Weitere mögliche Komplikationen sind Perforationen – das heißt, die Instrumente schaffen einen zusätzlichen Ausgang aus dem Wurzelkanalsystem – oder ein Bruch der haarfeinen Instrumente. Wenn der Zahn längere Zeit nach Abschluss der Behandlung immer noch nicht belastbar ist oder im Röntgenbild Entzündungen um die Wurzel herum sichtbar sind, wird eine weitere Behandlung notwendig. Zur genauen Abklärung kann der Zahnarzt einen Endodontie-Experten zurate ziehen, der auf die Behandlung des erkrankten Zahninneren spezialisiert ist.

Wenn eine Wurzelkanalbehandlung scheitert, muss der Zahn dann gezogen werden?

Abhängig von der Ursache für die gescheiterte Behandlung kann eine weitere Aufbereitung notwendig werden, um auch die letzten Reste der mikrofeinen Wurzelkanäle zu reinigen und zu füllen. Ein weiterer möglicher Behandlungsschritt, um den Zahn zu retten, ist das chirurgische Entfernen der Wurzelspitze oder bei einem mehrwurzeligen Zahn die vollständige Entfernung einer Wurzel.

Wie „haltbar“ bzw. „belastbar“ ist ein durch Wurzelkanalbehandlung oder Wurzelspitzenresektion versorgter Zahn?

Ein erfolgreich wurzelkanalbehandelter und solide restaurierter Zahn steht in seiner Haltbarkeit einem gesunden Zahn kaum nach. Bei der Beurteilung der Belastbarkeit muss berücksichtigt werden, dass für die Wurzelbehandlung zwangsläufig etwas Zahnsubstanz geopfert wird. Durch den anschließenden Aufbau und die Restauration des Zahns wird dies weitgehend ausgeglichen. Gegebenenfalls ist jedoch abzuwägen, ob ein solcher Zahn zum Beispiel noch stabil genug ist, um als Pfeiler einer großen Brücke zu dienen. Für die langfristige Gesamtprognose ist zudem der parodontale Zustand des Zahns entscheidend.

Was kann man tun, wenn sich der Zahn nach einer Wurzelkanalbehandlung dunkel verfärbt?

Früher verfärbten sich wurzelkanalbehandelte Zähne häufig dunkel, weil färbende Medikamente oder Füllungen eingesetzt wurden. Heute werden solche Stoffe nicht mehr verwendet. Trotzdem kann die Farbe eines wurzelkanalbehandelten Zahnes später zum Beispiel etwas ins Graue spielen. Eine Verfärbung kann aber nur bei natürlichen Zähnen auftreten, bei künstlichen Kronen besteht dieses Risiko nicht. Durch aufhellende Einlagen in den Zahn (Bleaching) können Verfärbungen häufig rückgängig gemacht werden. Mit Verblendschalen (Veneers) oder verblendeten Kronen sind auch nachhaltige Farbkorrekturen möglich.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Wurzelkanalbehandlung?

In einfach gelagerten Fällen, die mit wenig Aufwand erfolgversprechend behandelt werden können, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Sind weiter gehende Maßnahmen notwendig, wie beispielsweise elektrische Längenmessungen, entstehen häufig Kosten, die vom Patienten getragen werden müssen. Aufwendige Behandlungen mit zunächst unsicherer Prognose können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Gleiches gilt auch für Behandlungen, die allein aus kosmetischen Gründen erfolgen – wie beispielsweise das Aufhellen verfärbter Zähne. Besprechen Sie die individuell sinnvollen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten mit Ihrem Zahnarzt. Im Zweifel können Sie die Möglichkeit der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse abklären.

Erstellt am 24.08.2022