Gebiss weg – was nun?

Gebiss weg – was nun?

Herbert Schneider ist 82 Jahre alt und leidet an Demenz. Nach anfänglicher Vergesslichkeit ist die Erkrankung inzwischen so weit fortgeschritten, dass er seit zwei Jahren in einem Pflegeheim lebt. Häufig verlegt er Brille oder Schal – und gelegentlich auch seine Zahnprothese.

Das Pflegepersonal findet die herausnehmbare Vollprothese zwar immer wieder, jedoch auch an Orten außerhalb von Herrn Schneiders Zimmer. Es stellt sich dann die Frage, wem sie gehört. Auf den ersten Blick sehen sich Prothesen für Zahnlose zum Verwechseln ähnlich.    

Damit Zahnersatz nicht verloren geht

Eine „Prothesenbeschriftung“ gibt eindeutig an, wem der Zahnersatz gehört. Wie bei einem Kleidungsstück kann die Prothese mit dem Namen des Trägers versehen werden. Verloren gegangener Zahnersatz findet so seinen Besitzer schnell wieder.

Die Kennzeichnung des Zahnersatzes erleichtert auch die Arbeit des Pflegepersonals. Dieses kann eine gefundene Prothese mit Beschriftung dem Besitzer zweifelsfrei zuordnen. Die Gefahr, dass Zahnersatz vertauscht wird, verringert sich. Niemand möchte die Prothese einer anderen Person probeweise in den Mund eingesetzt bekommen. Zudem passt der Zahnersatz nur dem jeweiligen Träger, da Zahnarzt und Zahntechniker ihn individuell anfertigen.

 

Zahntechnisches Labor kann die „Dritten“ beschriften

Der behandelnde Zahnarzt kann die Kennzeichnung der Prothese durch ein zahntechnisches Labor veranlassen. Der Zahntechniker arbeitet den Namen des Besitzers in die Oberfläche der Zahnprothese ein. Als erstes druckt er den Namen auf einen kleinen Kunststoffstreifen. Dann fräst er auf der Innenseite der Prothese eine entsprechend große Fläche heraus und legt den Streifen mit dem Namen ein. Schließlich versiegelt der Zahntechniker die Stelle mit einem durchsichtigen Dental-Kunststoff. Die Oberfläche ist wieder glatt und die Beschriftung für den Träger nicht spürbar.

Erstellt am 15.08.2022