Betäubung - geht das immer?
Der kleine Pikser tut nicht weh. Der Patient spürt ein Druckgefühl, wenn sich die Betäubungslösung unter der Mundschleimhaut ausbreitet. Bald schon fängt die Stelle an zu kribbeln, fühlt sich warm an und ist schließlich gefühllos. Einer Zahnbehandlung ohne Schmerzen kann der Patient jetzt entspannt entgegensehen.
Nach einer Behandlung stellen sich Patienten oft die Frage: Wann darf ich wieder essen? Wenn die Betäubung komplett verschwunden ist. Ansonsten besteht die Gefahr, sich auf die noch betäubte Lippe zu beißen oder sich an heißen Speisen und Getränken zu verbrühen. Je nach Art und Schwere der Zahnbehandlung müssen Patienten manchmal aber auch längere Wartezeiten einhalten.
52 Millionen Betäubungen jährlich
In Deutschland werden beim Zahnarzt pro Jahr rund 52 Millionen lokale Anästhesien gegeben. Nebenwirkungen sind dabei sehr selten. Eine Langzeituntersuchung über einen Zeitraum von 25 Jahren (1975–2000) ergab insgesamt 3.335 Nebenwirkungen auf 775 Millionen Injektionen. Bei nur einer von 232.384 Betäubungen zeigten sich also überhaupt Nebenwirkungen. In diesen seltenen Fällen klagten Patienten zum Beispiel über Kreislaufstörungen, Schwindel und Atembeschwerden.
Besonders Kinder sensibel behandeln
Gerade bei Kindern ist ein schmerzfreies Spritzen von lokalen Betäubungsmitteln besonders wichtig – sollen doch die kleinen Patienten nicht schon vor der eigentlichen Zahnbehandlung verprellt werden. Zahnmediziner machen daher vor dem Einstich die Einstichstelle mit einem in einer Anästhesielösung getränkten Wattebausch oder einem betäubenden Gel gefühllos. Eine extrem dünne Kanüle und langsames Einspritzen der Lösung machen eine lokale Betäubung im wahrsten Sinne des Wortes zu einem Kinderspiel. Eltern müssen im Anschluss an eine Zahnbehandlung ihres Kinders sehr darauf achten, dass die Kleinen nicht auf der tauben Lippe oder Wange herumbeißen. Denn das tut spätestens dann weh, wenn die Betäubung nachlässt.
Vorsicht bei Asthma
Allergische Reaktionen auf einen Wirkstoff aus dem Bereich der lokalen Betäubungsmittel oder einen Zusatzstoff können vorkommen, sind aber sehr selten. Sulfit ist in manchen lokalanästhetischen Lösungen als Stabilisator enthalten. Asthmatiker könnten darauf empfindlich reagieren. Als Konservierungsmittel wird Methylparaben eingesetzt, das ebenfalls allergische Reaktionen auslösen kann. Grundsätzlich sollten Patienten ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin im Vorfeld über bestehende Allergien informieren, damit er oder sie im Zweifel auf andere Präparate ausweichen kann.
Immer über Vorerkrankungen informieren
Vielen lokalen Betäubungslösungen ist Adrenalin beigemengt. Es verengt die Blutgefäße und hält das Betäubungsmittel dort, wo es wirken soll, und verhindert gleichzeitig, dass es allzu rasch abtransportiert wird. Genau dieser Adrenalinzusatz kann bei schweren Herzerkrankungen allerdings zu Problemen führen. Bestimmte Formen von Herzrhythmusstörungen oder plötzlich auftretendes Herzrasen gehören dazu. Ebenfalls problematisch sind ein erhöhter Augeninnendruck, ein sehr hoher Blutdruck und die Einnahme bestimmter Medikamente, zum Beispiel sogenannte Betablocker und blutverdünnende Mittel. Bei Diabetikern ist ebenfalls Vorsicht in Bezug auf Adrenalin-Zusaetze geboten. Es sollten keine Betäubungslösungen mit hohem Adrenalin-Zusatz verwendet werden, was in der Praxis bereits regelmäßig geschieht. Egal, welche Erkrankungen vorliegen, der Zahnarzt muss darüber und über die aktuelle Medikamenteneinnahme seines Patienten immer unterrichtet sein. Nur so kann er Art und Dosierung der lokalen Betäubung korrekt anpassen.
Betäubungsspritze während der Schwangerschaft?
Schwangere Patientinnen müssen auf eine lokale Betäubung bei Zahnbehandlungen nicht verzichten. Der für zahnärztliche lokale Anästhesien häufig verwendete Wirkstoff Articain kann in der Schwangerschaft nach einer Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Zahnarzt eingesetzt werden. Adrenalin ist als blutgefäßverengender Zusatz in geringen Konzentrationen möglich. Grundsätzlich sollten in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft nur unbedingt notwendige Behandlungen vorgenommen werden.