Wanderheiler wie „Zahnbrecher“ oder „Zahnreißer“ zogen im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Zähne. Erst einige Jahrhunderte später im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurden Zahnärzte und Zahntechniker als eigenständige Berufsgruppen anerkannt.
Geschichte der Zahnmedizin - Anfänge in Preußen
Das preußische Medizinalreglement von 1825 legte in Deutschland erstmalig die Anforderungen an den Zahnarztberuf fest. Die übrigen deutschen Staaten folgten. 1869 trat jedoch eine Gewerbeordnung in Kraft, welche die Freigabe der Heilkunde, die sogenannte Kurierfreiheit, verfügte. Diese erlaubte es, das Heilgewerbe ohne medizinische Ausbildung und ohne Approbation auszuüben. Das blieb nicht ohne Folgen: Unter zahnarztähnlichen Titeln wie z. B. „Zahnartisten“, „Specialisten für Zahnleidende“ und „Zahnkünstler“ waren viele Kurpfuscher am Werk. Es bildete sich die Berufsgruppe der Dentisten.
Geschichte der Zahnmedizin - Zahnärzte organisieren sich
Um ihre berufspolitischen Ziele zu verfolgen, organisierte sich die approbierte Zahnärzteschaft: bereits 1859 entstand der Central-Verein deutscher Zahnärzte, der Vorläufer der heutigen Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK); 1891 der Vereinsbund deutscher Zahnärzte und 1910 der Wirtschafts-Verband deutscher Zahnärzte. Unter anderem wurden die Errichtung von Ausbildungsstätten, die Übernahme des Studienfachs Zahnheilkunde an die medizinische Fakultät, die Einführung des Titels Dr. med. dent., die Einführung des Abiturs als verbindliche Studienvoraussetzung und die Gewährung des Habilitationsrechts durchgesetzt. Im 20. Jahrhundert erlangte die Zahnmedizin ein vergleichbar hohes wissenschaftliches Niveau wie die Medizin. Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde hob 1952 in der BRD den Dentistenberuf auf, und bereits zugelassene Dentisten wurden nach Ablegung einer entsprechenden Prüfung in den Zahnärztestand integriert.
Erstellt am 15.08.2022