Zahnärztliche Früherkennung seit 2026 im Gelben Heft

Zahnärztliche Früherkennung seit 2026 im Gelben Heft

  • Gelbes Heft erweitert
  • Zahnärztliche Früherkennung nun Bestandteil
  • Bereits ausgegebene Hefte bleiben gültig
  • Pressefoto

Seit dem 1. Januar 2026 enthält das Gelbe Heft neben den ärztlichen Früherkennungs-Untersuchungen U1 bis U9 auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen Z1 bis Z6. Diese gelten für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum sechsten Geburtstag. Die Untersuchungen umfassen die Kontrolle der Zähne sowie Beratung zu Mundhygiene, Ernährung und Fluorid.

„Wer das Gelbe Heft zum Zahnarzttermin mitnimmt, macht Vorsorge einfach: regelmäßig kontrollieren lassen, gut beraten werden und frühkindliche Karies vermeiden“, sagt Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente. „Mit den zusätzlichen Einträgen bietet das Gelbe Heft jetzt umfassende Informationen“, ergänzt Kropp.

Einlegeblätter für ältere Gelbe Hefte

Neugeborene erhalten seit dem 1. Januar 2026 ein Gelbes Heft, das alle Untersuchungen (U1 bis U9 und Z1 bis Z6) enthält. Bereits ausgegebene Hefte bleiben gültig. Eltern bekommen in der Zahnarztpraxis für bestehende Hefte Einlegeblätter für die zahnärztliche Früherkennung. Wichtig: Das Gelbe Heft sollte auch zum Zahnarzttermin mitgebracht werden, damit die Praxis die Ergebnisse einträgt.