Achtung Parodontitis: Zahnfleisch regelmäßig kontrollieren lassen!
- 12. Mai: Europäischer Tag der Parodontologie
- Parodontitis eine der häufigsten chronischen Krankheiten weltweit
- Vorsorgeuntersuchung alle zwei Jahre beim Zahnarzt
Gut zu wissen: Alle zwei Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Parodontitis-Vorsorge. Mit dem Parodontal Screening Index (PSI) kann der Zahnarzt eine Entzündung des zahnumgebenden Gewebes erkennen.
Am 12. Mai macht alljährlich der Europäische Tag der Parodontologie auf die Volkskrankheit Parodontitis, umgangssprachlich auch Parodontose genannt, aufmerksam. „Zwar nimmt die Zahl der Menschen mit einer Parodontalerkrankung in Deutschland insgesamt ab. Laut aktueller Deutscher Mundgesundheitsstudie ist jedoch jeder zweite Erwachsene und fast zwei von drei jüngeren Senioren betroffen“, betont Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente. Ohne Behandlung droht letztendlich Zahnverlust.
Vorsorge: alle zwei Jahre Kassenleistung
Der Zahnarzt untersucht den Zustand des Zahnfleischs. Mit einer Sonde tastet er das Gewebe zwischen Zähnen und Zahnfleisch ab. Er misst die Tiefe der Zahnfleischtaschen und kontrolliert auf mögliche Blutungen. Die Messwerte ergeben den Parodontal Screening Index (PSI). Dieser hilft, eine mögliche Parodontitis zu erkennen. Im Rahmen der Kontrolluntersuchung übernimmt die Krankenkasse alle zwei Jahre die Kosten für die Parodontitis-Vorsorge.
Behandlung und Nachsorge
Stellt der Zahnarzt eine Taschentiefe von 3,5 mm oder mehr fest, liegt der Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Parodontitis vor. Weitere Untersuchungen sind dann erforderlich, um abzuklären, welche Maßnahmen notwendig werden. Auf einem speziell erhobenen Befund- und Behandlungsplan wird dies dokumentiert. Dieser wird bei gesetzlich versicherten Patienten vor Beginn der weiteren Behandlung als Antrag zur Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse eingereicht. Er bedarf der Genehmigung. Kosten, die bei der Vor- oder Nachbehandlung bei einer Parodontitistherapie entstehen, müssen gesetzlich Versicherte selber zahlen.
Wichtig ist vor allen Dingen, dass der Patient über eine dieser chronischen Erkrankung entsprechende Zahn- und Mundhygiene aufgeklärt ist und er eine regelmäßige zahnärztliche Betreuung in Anspruch nimmt.