
Benötigen gesetzlich Versicherte Zahnersatz, steht ihnen ein Zuschuss ihrer Krankenkasse zu. Mussten Patientinnen und Patienten diesen Zuschuss bisher selber mit Papiervordrucken auf dem Postweg bei ihrer Kasse beantragen, wird dieses Verfahren seit dem 1.1.2023 digitalisiert. Die Beantragung und Genehmigung des Heil- und Kostenplans für Zahnersatz erfolgt dann ausschließlich elektronisch direkt zwischen Zahnarztpraxis und gesetzlicher Krankenkasse. Das vereinfacht und beschleunigt das Verfahren deutlich.
„Der bisherige sehr komplexe und umfangreiche Heil- und Kostenplan als Papiervordruck war für Patientinnen und Patienten häufig nur schwer verständlich“, erläutert Dr. Romy Ermler, proDente Vorstandsvorsitzende und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Beim digitalen Verfahren erhalten Patientinnen und Patienten nun zukünftig alle für sie wichtigen Informationen wesentlich übersichtlicher und besser verständlich.“ Eine Erklärung der Versicherten zur Aufklärung und zum Einverständnis mit der geplanten Behandlung ist in den Unterlagen nach wie vor enthalten. Ebenso bekommen die Patientinnen und Patienten einen Kostenvoranschlag über die geschätzten Kosten für die Versorgung mit Zahnersatz.
Behandlung kann schneller beginnen
Die digitale Beantragung und Genehmigung des Heil- und Kostenplans für Zahnersatz (HKP) hat zahlreiche Vorteile für gesetzlich Versicherte. Die Unterlagen sind nicht nur besser verständlich, sondern das digitale Verfahren spart auch Zeit. Denn ist die Entscheidung über die Art der Versorgung mit Zahnersatz gefallen, müssen Patientinnen und Patienten die Papiervordrucke nicht selber bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen, sondern die behandelnde Zahnarztpraxis erledigt die Antragstellung direkt elektronisch für sie. Auch die Genehmigung des Heil- und Kostenplans und die Festsetzung des Zuschusses durch die Kasse ist auf digitalem Weg viel schneller möglich. Sie kann z.B. noch am selben Tag erfolgen. So profitieren Patientinnen und Patienten von einem früheren Behandlungsbeginn.
Das digitale Antragsverfahren gilt nicht nur für den Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz, sondern auch für kieferorthopädische Behandlungen, die Behandlung von Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen sowie von Parodontalerkrankungen.
Die Gesamtkosten bei Zahnersatz richten sich danach, welche Versorgung der Versicherte in seinem persönlichen Fall wählt. Die Kosten für z.B. Kronen, Brücken oder Prothesen sind somit immer individuell. Die Gesamtkosten setzen sich aus dem sogenannten befundorientierten Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse und dem vom Versicherten zu tragenden Eigenanteil zusammen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss zu Zahnersatz. Dies ist ein genau festgelegter Betrag je nach Befund. Er deckt 60 Prozent der Kosten einer Regelversorgung ab, also einer medizinisch zweckmäßigen und wirtschaftlichen Basisversorgung. Darauf haben Versicherte Anspruch. Ein lückenloses Bonusheft kann den Zuschuss erhöhen. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten sind Eigenanteil des Patienten.
Benötigen gesetzlich versicherte Patienten Zahnersatz, erstellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Hier führt er die gewählte Versorgung mit Zahnersatz auf und hinterlegt die Kosten. Versicherte müssen den Heil- und Kostenplan bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. Auf Grundlage dieser Therapie- und Kostenplanung bemisst die Krankenkasse ihren Zuschuss.
Erstellt am 15.08.2022