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Zahnersatz mit Garantie

Patienten investieren heute oftmals in ästhetisch anspruchsvolle neue Füllungen, Kronen oder Prothesen. Treten in  einzelnen Fällen qualitative Mängel auf, ist das für den Patienten natürlich ärgerlich. Doch auch beim Zahnarzt gibt es eine Garantie – die sogenannte Gewährleistungspflicht.“

Kommt es wider Erwarten zu einem Problem mit der neuen Krone Krone
Ist die Stabilität eines Zahnes als Folge sehr großer Kariesschäden oder Füllungen nicht mehr gegeben, werden Zähne ,,überkront". Dabei wird die Zahnkrone des natürlichen Zahnes durch "Beschleifen" reduziert, um Platz für die vom Zahntechniker angefertigte künstliche Krone zu schaffen. Kronen werden aus Metalllegierungen, aus Keramik oder aus einer Kombination von beiden (-> Metallkeramik) angefertigt.
oder der Füllung, muss der Zahnarzt kostenlos nachbehandeln”, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer proDente. Die sogenannte Gewährleistungspflicht dauert zwei Jahre. Treten in diesem Zeitraum Mängel auf, die der Zahnarzt zu verantworten hat, muss er diese kostenfrei beheben. Für Mängel, die der Zahnarzt nicht erkennen konnte oder nicht verursacht hat, trägt er keine Verantwortung. Weist ein Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
erkennbare Mängel auf, darf ihn der Zahnarzt nicht eingliedern. Er muss diese Mängel beseitigen oder durch das zahntechnische Labor beseitigen lassen, das den Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
hergestellt hat.

Enge Zusammenarbeit vermeidet Fehler

Meist arbeitet der Zahnarzt eng mit einem zahntechnischen Meisterlabor vor Ort zusammen. Das ist im Sinne der Qualität, denn ein ständiger gegenseitiger fachlicher Austausch ist gegeben und der Patient kann in die Planung mit einbezogen werden. Die ortsnahe Zusammenarbeit von Zahnarzt und Zahntechnikermeister ist auch ein Vorteil bei möglichen Nachbesserungen oder Reparaturen, da diese schnell durchgeführt werden können.