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Füllungen und Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
sollen möglichst lange halten – am besten für den Rest des Lebens. Umso wichtiger ist es, dass die verwendeten Werkstoffe gut verträglich und frei von Nebenwirkungen sind. Das gewährleisten in Deutschland das Medizinproduktegesetz (MPG) und zahlreiche Wissenschaftler des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn. Hier arbeiten rund 1100 Mediziner, Chemiker und Biologen an der kontinuierlichen Optimierung und Risikoüberwachung von Arzneimitteln und medizinischen Produkten.


 „Verbraucherschutz wird auch bei den Zähnen groß geschrieben“, weiß Zahntechniker Arndt-Fritjhof Erwin von der Initiative proDente. Die gesetzliche Basis für die Arbeit aller Dentallabore in Deutschland ist das MPG. Ihm unterliegen zahnärztliche Füllungsmaterialien und andere Dentalstoffe, beispielsweise zur Fertigung von Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
. Bevor solche Produkte angewendet werden dürfen, müssen sie auf die Anforderungen des MPG hin überprüft und zertifiziert werden. Verantwortlich dafür sind die Hersteller und spezielle, von den Behörden eingesetzte  Prüfstellen. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass sämtliche relevanten Informationen über Dentalstoffe – etwa zu technischen Normen oder aufgetretenen Nebenwirkungen – in einer Datenbank erfasst und öffentlich zugänglich gemacht werden müssen.

Labore verpflichten sich dem Verbraucherschutz

Jedes Dentallabore muss bereits seit 1997 eine so genannte Konformitätserklärung abgegeben. Es garantiert damit, dass der angefertigte Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
den im MPG festgelegten Verpflichtungen entspricht. „Labore, die mit einem Zertifikat dokumentieren, dass der Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
nur aus geprüften Materialien und nur mit gesicherten Herstellungsverfahren produziert wurde, bieten dem Patienten die größtmögliche Sicherheit“, erklärt Zahntechnikermeister Erwin. Die Betroffenen können sich darauf verlassen, dass nur biologisch verträgliche Materialien verwendet wurden und dass der Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
  nach dem anerkannten Stand der Technik gefertigt ist. Alle benutzten Materialien tragen das europäische CE-Zeichen für geprüfte Sicherheit.

Ein weiteres Gesetz räumt dem Patienten das Recht ein, bereits vor der Behandlung nähere Informationen zur Herkunft des geplanten Zahnersatzes zu erhalten. „Jeder sollte von seinem Zahnarzt ein Herstellerzertifikat, wie es z. B. die Labore anbieten, die der Initiative „Allianz meisterliche Zahntechnik“ angehören, verlangen“, so Erwin. So erfährt der Patient, wo seine Krone Krone
Ist die Stabilität eines Zahnes als Folge sehr großer Kariesschäden oder Füllungen nicht mehr gegeben, werden Zähne ,,überkront". Dabei wird die Zahnkrone des natürlichen Zahnes durch "Beschleifen" reduziert, um Platz für die vom Zahntechniker angefertigte künstliche Krone zu schaffen. Kronen werden aus Metalllegierungen, aus Keramik oder aus einer Kombination von beiden (-> Metallkeramik) angefertigt.
oder sein Inlay Inlay
Im zahntechnischen Labor individuell angefertigte Versorgung eines Zahndefektes ( s. a. Gußfüllung).
gefertigt werden soll – in einem zahntechnischen Betrieb vor Ort oder womöglich im Ausland. Dieser weitere Aspekt des Verbraucherschutzes gewährleistet Transparenz und Sicherheit.

Nebenwirkungen müssen gemeldet werden

Durch die Gesetzesvorschriften lassen sich viele Risiken ausräumen. Dennoch kann es bei der Anwendung von Dentalprodukten wie Zahnfüllmaterialien zu unerwarteten und unüblichen Reaktionen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Treten solche neuen Nebenwirkungen – wie beispielsweise Allergien – bei einem Patienten auf, sind Hersteller, Labor und Zahnarzt verpflichtet, sie sofort dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu melden. Das Institut ermittelt dann in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Hersteller die Ursache für die noch nicht bekannte Nebenwirkung und erarbeitet Maßnahmen zur Minderung oder Ausschaltung dieses Risikos.