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Was kosten die neuen Zähne?

Wenn Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
nötig wird, steht schnell eine Frage im Raum: Was wird das kosten? Der vor der Behandlung vom Zahnarzt detailliert erstellte Heil-und Kostenplan gibt hierzu Anhaltspunkte. Da der Plan primär für die Krankenkasse erstellt wird, ist der Inhalt für den Patienten nicht immer leicht zu entschlüsseln.

Wozu wird ein Heil- und Kostenplan erstellt?

Der Heil- und Kostenplan wird vom Zahnarzt individuell für jeden Patienten und jede anstehende Behandlung erstellt. Er enthält den Befund, die geplante Behandlung und die dazugehörige Regelversorgung. Auch eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung, die zwischen Zahnarzt und Patient vereinbart wurde, muss auf dem Heil-und  Kostenplan aufgeführt werden.

Anhand der Angaben im Heil-und Kostenplan wird der Festzuschuss von der Krankenkasse festgelegt. Der Festzuschuss richtet sich nach der Regelversorgung, die je nach Befund gewährt wird.
Der Heil- und Kostenplan muss folgende Punkte enthalten:

I. Befund des gesamten Gebisses/ Behandlungsplan

Der Befund entsteht als Ergebnis der zahnärztlichen Untersuchung.

  1. Zahnstatus des Patienten: In Zeile B trägt der Zahnarzt hierzu festgelegte Kürzel zum Zustand der einzelnen Zähne in ein Zahnschema Zahnschema
    Gebiss-Schema; System zur dokumentarischen Darstellung der menschlichen Zähne (<<Milchzähne und bleibende Zähne). Von der Vielzahl der Schemata hat sich international das FDI-Schema (Internationales Zahnschema der Federation Dentaire Internationale) durchgesetzt. Es ist ein Vier-Quadranten-System, bei dem Ober- und Unterkiefer in 4 Abschnitte (Quadranten) eingeteilt werden. Die Darstellung erfolgt aus Sicht des Betrachters, der auf die Zähne des Patienten schaut. Der Quadrant im rechten Oberkiefer erhält die "Leitzahl" 1 (eins), der des linken Oberkiefers die 2, der des linken Unterkiefers die Zahl 3 und der des rechten Unterkiefers die 4. An die "Leitzahl" wird die "Zahnzahl" angehängt - dies ergibt die Zahnnummer; es wird von der Mitte der <<Schneidezähne aus gezählt: Danach hat der rechte obere Schneidezahn des Patienten die Zahl 11 (sprich: eins-eins) oder der linke untere <<Weisheitszahn die Zahl 38 (sprich: drei-acht).
    des Gebisses ein. Die Bedeutung der Abkürzungen der jeweiligen Befunde ist auf dem Formular unter Erläuterungen erkennbar.
  2. Regelversorgung: In die Zeile R des Formulars notiert der Zahnarzt die Informationen zur Regelversorgung des Patienten bezugnehmend auf den erstellten Befund. Die Regelversorgung stellt die Zahnersatzlösung dar, die als Grundlage für die Berechnung des Festzuschusses genutzt wird. Sie ist also die Grundversorgung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
  3. Therapieplanung: Wählt der Patient nach Beratung durch den Zahnarzt eine zahnärztliche Versorgung, die über die Regelversorgung hinaus geht wird diese Versorgung in die Zeile TP des Heil- und Kostenplan eingetragen

II. Befunde für die Festzuschüsse

Aus der Zeile R in Teil I werden für die Regelversorgung die Befundnummern eingetragen. Hieraus ergeben sich wiederum die von der Krankenkasse zu zahlenden Festzuschüsse. Darüber hinaus trägt der Zahnarzt hier die Zähne bzw. das Gebiet und die Anzahl der zu behandelnden Zähne ein.

III. Kostenplanung

Die zuvor gemachten Angaben ermöglichen dem Zahnarzt auf Basis des Bewertungsmaßstabs im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ GOZ
Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt das Honorar für zahnärztliche Leistungen, die nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung (vgl. BEMA) erbracht werden. Sie ist somit das vom Gesundheitsministerium festgelegte Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Honorare bei Privatpatienten
) die Kosten für die zahnärztliche Behandlung und die Laborarbeiten der Zahntechniker zu berechnen. Der entstehende Eigenanteil des Patienten wird im Allgemeinen auf einer gesonderten Information zur Verfügung gestellt.Dabei wird der durch die Krankenkasse zu leistende Festzuschuss ausgewiesen. Über die Regelleistung hinausgehend Leistungen, die nach eingehender Beratung durch den Zahnarzt mit dem Patienten vereinbart werden, müssen nach Vorgabe der GOZ GOZ
Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt das Honorar für zahnärztliche Leistungen, die nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung (vgl. BEMA) erbracht werden. Sie ist somit das vom Gesundheitsministerium festgelegte Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Honorare bei Privatpatienten
ebenfalls gesondert ausgewiesen werden.Die genaue Höhe des zu leistenden Eigenanteils wird durch die Krankenkasse bestimmt.

IV. Zuschussfestsetzung

Hier trägt die Krankenkasse die jeweilige Summe der Festzuschüsse ein. Die gewährten Festzuschüsse bei gesetzlich Versicherten variieren unter Berücksichtigung der eventuell gewährten Bonusleistungen. Dieser Bonus richtet sich nach dem regelmäßig geführten Bonusheft.

Mit ihm können Patienten belegen, dass Sie in den vergangenen Jahren jährlich beim Zahnarzt waren und die wichtigen Kontrolltermine eingehalten haben. Erfolgte in den letzten fünf Jahren ein regelmäßiger Besuch erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, bei zehn Jahren sogar um 30 Prozent.

Trifft bei Patienten die Härtefall-Regelung zu, d.h. liegt gesetzlich die volle Befreiung von den Zahnarztkosten vor, übernehmen die Krankenkasse für die Regelversorgung den doppelten Festzuschuss.

V. Rechnungsbeträge

Im Rahmen der Abrechnung der zahnärztlichen Leistung werden hier die tatsächlichen Kosten eingetragen: Honorar des Zahnarztes, Material und Kosten für die Arbeiten im zahntechnischen Labor sowie sonstige Kosten (Versandkosten). Daraus setzt sich die Gesamtsumme zusammen, von der der Festzuschuss der Kasse sowie der Eigenanteil ausgewiesen wird.

Und was muss ich noch wissen?

Der Heil- und Kostenplan muss vor Beginn der Behandlung vom Zahnarzt erstellt sowie unterschrieben werden und ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Der Patient muss den Heil- und Kostenplan ebenso unterschreiben.
Der Patient bestätigt damit Folgendes:

  1. Das gültige Versicherungsverhältns bei der genannten Krankenkasse
  2. Er ist über die genaue Art,Umfang und Kosten der Behandlung aufgeklärt worden
  3. Der Zahnarzt hat alternative Versorgungsmöglichkeiten  vorgeschlagen.