Befundorientierter Festzuschuss
Seit 2005 gelten für gesetzlich Versicherte neue Regelungen für die Bezuschussung von Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
: Seither wird Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
– also Kronen und Brücken, aber keine Füllungen – nach sogenannten „befundbezogenen Festzuschüsse“ bezuschusst. Was heißt das genau?
Generell besitzt jeder gesetzlich Versicherte eine Versicherung für die Kosten einer Zahnersatzbehandlung. Wird Zahnersatz Zahnersatz
Alle Formen zum Ersatz von Zahnteilen (z.B. Teilkrone), von verlorengegangenen Zähnen (z.B. Brücke) und/oder von Kieferanteilen (z.B. Totalprothese) aus künstlichen Materialien. Man unterscheidet festsitzenden (Kronen, Brücken) von herausnehmbarem Zahnersatz (Teilprothesen, Totalprothesen) sowie eine Kombination beider Formen.
notwendig, erhält er einen Zuschuss zu den Kosten der Behandlung. Wie funktioniert das? In Bezug auf die Zuschüsse zu den Kosten des Zahnersatzes werden alle Patienten gleich behandelt. Nach einer Untersuchung ordnet der Zahnarzt die Schäden des Patienten anhand einer klar definierten Tabelle ein. Zu diesem Zweck hat ein Fachgremium, dem Vertreter der Krankenkassen, der Zahnärzteschaft und neutrale Mitglieder, sowie Vertreter der Versicherten und der Zahntechniker angehören, über 40 Befunde katalogisiert. Für jeden Befund – z.B. fehlender sichtbarer Zahn Zahn
Fachausdruck: Dens. Dient der Nahrungszerkleinerung und beeinflusst die Lautbildung. Der Zahn besteht aus der Zahnkrone und der Zahnwurzel. Das Zahninnere nennt man Zahnmark (Pulpa); es ist von Zahnbein (Dentin) umschlossen. Das Dentin wiederum wird im Bereich der Zahnkrone von Zahnschmelz und im Bereich der Zahnwurzel von Wurzelzement umgeben. Im Milchzahngebiss sind 20 Zähne (acht Schneidezähne, vier Eckzähne, acht Backenzähne) vorhanden. Mit ca. sechs Jahren beginnt der Zahnwechsel. Die Milchzähne werden durch die bleibenden Zähne ersetzt und weitere bleibende Zähne wachsen dazu, so dass im bleibenden Gebiss inklusive der Weisheitszähne 32 Zähne vorhanden sind (acht Schneidezähne, vier Eckzähne, acht kleine Backenzähne (Prämolaren), zwölf große Backenzähne (Molaren)).
– gibt es einen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse. Mit diesem Zuschuss kann der Patient nun frei wählen, auf welche Art der Zahn Zahn
Fachausdruck: Dens. Dient der Nahrungszerkleinerung und beeinflusst die Lautbildung. Der Zahn besteht aus der Zahnkrone und der Zahnwurzel. Das Zahninnere nennt man Zahnmark (Pulpa); es ist von Zahnbein (Dentin) umschlossen. Das Dentin wiederum wird im Bereich der Zahnkrone von Zahnschmelz und im Bereich der Zahnwurzel von Wurzelzement umgeben. Im Milchzahngebiss sind 20 Zähne (acht Schneidezähne, vier Eckzähne, acht Backenzähne) vorhanden. Mit ca. sechs Jahren beginnt der Zahnwechsel. Die Milchzähne werden durch die bleibenden Zähne ersetzt und weitere bleibende Zähne wachsen dazu, so dass im bleibenden Gebiss inklusive der Weisheitszähne 32 Zähne vorhanden sind (acht Schneidezähne, vier Eckzähne, acht kleine Backenzähne (Prämolaren), zwölf große Backenzähne (Molaren)).
ersetzt werden soll. Bonusheft ist weiterhin wichtig Die Zuschüsse können weiterhin erhöht werden. Je regelmäßiger der Patient seinen Zahnarzt besucht, desto mehr Geld wird erstattet. Sind regelmäßig Besuche über 5 Jahre belegt gibt es 20 Prozent mehr Geld. Ist der Patient 10 Jahre regelmäßig zur Vorsorge gegangen beträgt der Bonus sogar 30 Prozent. Festzuschuss kann sich verdoppelnWenn ein gewisses monatliches Bruttoeinkommen unterschritten wird, können Patienten einen doppelten Festzuschuss erhalten. Gleiches gilt, wenn die Kosten der Heimunterbringung von einem Träger der Sozialhilfe gezahlt wird. Nachweise hierfür muss der Patient seiner Krankenkasse vorlegen.
