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Ausland

Im Prinzip kann eine ambulante zahnärztliche Behandlung im europäischen Ausland jederzeit ohne vorherige Genehmigung gegen Kostenerstattung durch die eigene gesetzliche Krankenkasse durchgeführt werden. Wir raten jedoch vor einer Behandlung einen Heil- und Kostenplan bzw. eine Gebührenvorausberechnung durch den Zahnarzt erstellen zu lassen. Diese sollte dann mit der gesetzlichen Krankenkasse abgeklärt werden, um letztendlich die Höhe der selbst zu tragenden Kosten zu ermitteln.

Die Themen im Überblick
  • Mängel bei Zahnersatz aus dem Ausland

    Mängel bei Zahnersatz aus dem Ausland

    Nach einer Studie des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Rheinland-Pfalz waren fast ein Drittel der untersuchten Arbeiten aus dem Ausland mangelhaft.

     
  • Urlaubscheck

    Urlaubscheck

    Damit Sie die schönste Zeit des Jahres schmerzfrei und mit gesunden Zähnen genießen können, checken Sie vorab mit unserer Urlaubsliste, ob Sie an alles gedacht haben!

     
  • Freie Marktwirtschaft contra Qualität

    Freie Marktwirtschaft contra Qualität

    Von der Diagnose über die Planung, bis hin zur Ausführung und den eingesetzten Materialien, gibt es gravierende Unterschiede. Patienten, die ausschließlich auf den Preis achten, gehen dabei ein gewisses Risiko ein.