Optische Untersuchung
Beim optischen – oder auch intraoralen Befund – begutachtet der Zahnarzt den Zustand der Zähne, des Zahnfleischs und der übrigen Mundschleimhaut des Patienten. Hierbei wird auch der Zahnstatus ermittelt. Fehlende Zähne, ersetzte Zähne, Kariesbefall, Füllungen, Inlays, Onlays, Implantate sowie Fehlstellungen oder sonstige Zahnerkrankungen hält der Behandler in schriftlicher Form oder als Bild fest.
