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"Funktionsanaylse ist wichtiges Diagnose-Instrument"

In den letzten Jahren hat die Funktionsanalyse Funktionsanalyse
Auch funktionelle Gebissanalyse genannt. Eingesetzt zur Diagnose bzw. zum Ausschluss von Störungen im Bewegungsablauf des Kausystems und der Feststellung von krankhaften Gewebeveränderungen. Wird unterteilt in klinische Funktionsanalyse (durch eine rein klinische Untersuchung), manuelle Funktionsanalyse (Teil der klinischen Funktionsanalyse) und instrumentelle Funktionsanalyse (Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Gesichtsbogen, Artikulator).
Einzug in die Praxen der Zahnärzte und Kieferorthopäden genommen. Sie überprüft das Zusammenwirken von Zähnen, Muskulatur und Kiefergelenk Kiefergelenk
Vielseitigstes Körpergelenk, da es sowohl Dreh- als auch Gleitbewegungen ausführen kann. Es befindet sich vor dem Ohr und besteht aus einem Kiefergelenkköpfchen (Gelenkfortsatz des Unterkiefers) und einer Kiefergelenkpfanne an der Schädelbasis. Dazwischen befindet sich eine Faserknorpelscheibe.
. „Damit ist sie ein unersetzliches Instrument für die Erkennung von funktionellen Störungen des Zahn- Zahn-
Fachausdruck: Dens. Dient der Nahrungszerkleinerung und beeinflusst die Lautbildung. Der Zahn besteht aus der Zahnkrone und der Zahnwurzel. Das Zahninnere nennt man Zahnmark (Pulpa); es ist von Zahnbein (Dentin) umschlossen. Das Dentin wiederum wird im Bereich der Zahnkrone von Zahnschmelz und im Bereich der Zahnwurzel von Wurzelzement umgeben. Im Milchzahngebiss sind 20 Zähne (acht Schneidezähne, vier Eckzähne, acht Backenzähne) vorhanden. Mit ca. sechs Jahren beginnt der Zahnwechsel. Die Milchzähne werden durch die bleibenden Zähne ersetzt und weitere bleibende Zähne wachsen dazu, so dass im bleibenden Gebiss inklusive der Weisheitszähne 32 Zähne vorhanden sind (acht Schneidezähne, vier Eckzähne, acht kleine Backenzähne (Prämolaren), zwölf große Backenzähne (Molaren)).
, Mund- und Kieferbereiches. Insbesondere bei der Planung und Herstellung von umfangreichen Zahnersatzkonstruktionen und für die ‚Umstellung’ von Zähnen bei kieferorthopädischen Maßnahmen ist sie sehr wichtig geworden“, weiß Zahnarzt Dr. Dietmar Oesterreich in einem Gespräch mit proDente.

Worin liegt nun der Unterschied zwischen der klinischen und instrumentellen Funktionsanalyse Funktionsanalyse
Auch funktionelle Gebissanalyse genannt. Eingesetzt zur Diagnose bzw. zum Ausschluss von Störungen im Bewegungsablauf des Kausystems und der Feststellung von krankhaften Gewebeveränderungen. Wird unterteilt in klinische Funktionsanalyse (durch eine rein klinische Untersuchung), manuelle Funktionsanalyse (Teil der klinischen Funktionsanalyse) und instrumentelle Funktionsanalyse (Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Gesichtsbogen, Artikulator).

Ziel der klinischen Funktionsanalyse Funktionsanalyse
Auch funktionelle Gebissanalyse genannt. Eingesetzt zur Diagnose bzw. zum Ausschluss von Störungen im Bewegungsablauf des Kausystems und der Feststellung von krankhaften Gewebeveränderungen. Wird unterteilt in klinische Funktionsanalyse (durch eine rein klinische Untersuchung), manuelle Funktionsanalyse (Teil der klinischen Funktionsanalyse) und instrumentelle Funktionsanalyse (Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Gesichtsbogen, Artikulator).
ist es, genauere Informationen über das Wechselspiel von Zähnen, Muskeln und Kiefergelenk Kiefergelenk
Vielseitigstes Körpergelenk, da es sowohl Dreh- als auch Gleitbewegungen ausführen kann. Es befindet sich vor dem Ohr und besteht aus einem Kiefergelenkköpfchen (Gelenkfortsatz des Unterkiefers) und einer Kiefergelenkpfanne an der Schädelbasis. Dazwischen befindet sich eine Faserknorpelscheibe.
zu erhalten. Dabei sollen mögliche krankmachende Veränderungen herausgefunden werden. Die instrumentelle Funktionsanalyse Funktionsanalyse
Auch funktionelle Gebissanalyse genannt. Eingesetzt zur Diagnose bzw. zum Ausschluss von Störungen im Bewegungsablauf des Kausystems und der Feststellung von krankhaften Gewebeveränderungen. Wird unterteilt in klinische Funktionsanalyse (durch eine rein klinische Untersuchung), manuelle Funktionsanalyse (Teil der klinischen Funktionsanalyse) und instrumentelle Funktionsanalyse (Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Gesichtsbogen, Artikulator).
dient dann der weiteren Diagnostik und Analyse von Fehlfunktionen,  zum Beispiel der Fehlstellung von Zähnen. Dafür sind entsprechende Abdrücke des Kiefergelenks erforderlich.

Es heißt, dass durch die Funktionsanalyse Funktionsanalyse
Auch funktionelle Gebissanalyse genannt. Eingesetzt zur Diagnose bzw. zum Ausschluss von Störungen im Bewegungsablauf des Kausystems und der Feststellung von krankhaften Gewebeveränderungen. Wird unterteilt in klinische Funktionsanalyse (durch eine rein klinische Untersuchung), manuelle Funktionsanalyse (Teil der klinischen Funktionsanalyse) und instrumentelle Funktionsanalyse (Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Gesichtsbogen, Artikulator).
Zahn- Zahn-
Fachausdruck: Dens. Dient der Nahrungszerkleinerung und beeinflusst die Lautbildung. Der Zahn besteht aus der Zahnkrone und der Zahnwurzel. Das Zahninnere nennt man Zahnmark (Pulpa); es ist von Zahnbein (Dentin) umschlossen. Das Dentin wiederum wird im Bereich der Zahnkrone von Zahnschmelz und im Bereich der Zahnwurzel von Wurzelzement umgeben. Im Milchzahngebiss sind 20 Zähne (acht Schneidezähne, vier Eckzähne, acht Backenzähne) vorhanden. Mit ca. sechs Jahren beginnt der Zahnwechsel. Die Milchzähne werden durch die bleibenden Zähne ersetzt und weitere bleibende Zähne wachsen dazu, so dass im bleibenden Gebiss inklusive der Weisheitszähne 32 Zähne vorhanden sind (acht Schneidezähne, vier Eckzähne, acht kleine Backenzähne (Prämolaren), zwölf große Backenzähne (Molaren)).
und Kieferverhältnisse exakt ermittelt werden. Ist das richtig?

Ja genau. Die Ergebnisse der Funktionsanalyse Funktionsanalyse
Auch funktionelle Gebissanalyse genannt. Eingesetzt zur Diagnose bzw. zum Ausschluss von Störungen im Bewegungsablauf des Kausystems und der Feststellung von krankhaften Gewebeveränderungen. Wird unterteilt in klinische Funktionsanalyse (durch eine rein klinische Untersuchung), manuelle Funktionsanalyse (Teil der klinischen Funktionsanalyse) und instrumentelle Funktionsanalyse (Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Gesichtsbogen, Artikulator).
schaffen die Voraussetzungen für einen optimalen Behandlungserfolg. Liegen bereits Kiefergelenksbeschwerden, Muskel- oder Gesichtsschmerzen und Stress bedingte Verspannungen vor, hilft die Funktionsanalyse Funktionsanalyse
Auch funktionelle Gebissanalyse genannt. Eingesetzt zur Diagnose bzw. zum Ausschluss von Störungen im Bewegungsablauf des Kausystems und der Feststellung von krankhaften Gewebeveränderungen. Wird unterteilt in klinische Funktionsanalyse (durch eine rein klinische Untersuchung), manuelle Funktionsanalyse (Teil der klinischen Funktionsanalyse) und instrumentelle Funktionsanalyse (Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Gesichtsbogen, Artikulator).
, die Ursachen dieser Beschwerden zu finden. Entsprechend der Untersuchungsergebnisse kann dann z. B. mit einer Aufbissschiene Abhilfe geschaffen werden. Außerdem ist es aufgrund der ermittelten anatomischen und funktionellen Gegebenheiten möglich, eventuellen Belastungsschäden vorzubeugen.

Wird die Funktionsanalyse Funktionsanalyse
Auch funktionelle Gebissanalyse genannt. Eingesetzt zur Diagnose bzw. zum Ausschluss von Störungen im Bewegungsablauf des Kausystems und der Feststellung von krankhaften Gewebeveränderungen. Wird unterteilt in klinische Funktionsanalyse (durch eine rein klinische Untersuchung), manuelle Funktionsanalyse (Teil der klinischen Funktionsanalyse) und instrumentelle Funktionsanalyse (Untersuchung mit technischen Hilfsmitteln (z.B. Gesichtsbogen, Artikulator).
von der Krankenkasse bezahlt?

Funktionsanalytische Maßnahmen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Aus diesem Grund werden diese diagnostischen Befunderhebungen nach der amtlichen "Gebührenordnung für Zähnärzte" (GOZ GOZ
Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt das Honorar für zahnärztliche Leistungen, die nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung (vgl. BEMA) erbracht werden. Sie ist somit das vom Gesundheitsministerium festgelegte Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Honorare bei Privatpatienten
) abgerechnet und als Privat-Leistung in Rechnung gestellt.