Zahnersatz mit Garantie

Längere Frist? Einfach nachfragen.

Patienten investieren heute oftmals in ästhetisch anspruchsvolle neue Füllungen, Kronen oder Prothesen. Treten in  einzelnen Fällen qualitative Mängel auf,  ist das für den Patienten natürlich ärgerlich. Doch auch beim Zahnarzt gibt es eine Garantie – die so genannte Gewährleistungspflicht.“

Kommt es wider Erwarten zu einem Problem mit der neuen Krone oder der Füllung, muss der Zahnarzt kostenlos nachbehandeln”, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer proDente. “Die so genannte Gewährleistungspflicht dauert zwei Jahre.” Treten in diesem Zeitraum Mängel auf, die der Zahnarzt zu verantworten hat, muss er diese kostenfrei beheben. Für Mängel, die der Zahnarzt nicht erkennen konnte oder nicht verursacht hat, trägt er keine Verantwortung. Weist ein Zahnersatz erkennbare Mängel auf, darf ihn der Zahnarzt nicht eingliedern. Er muss diese Mängel beseitigen oder durch das zahntechnische Labor beseitigen lassen, das den Zahnersatz hergestellt hat.

Enge Zusammenarbeit vermeidet Fehler

Meist arbeitet der Zahnarzt eng mit einem zahntechnischen Meisterlabor vor Ort zusammen. Das ist im Sinne der Qualität, denn ein ständiger gegenseitiger fachlicher Austausch ist gegeben und der Patient kann in die Planung mit einbezogen werden. Die ortsnahe Zusammenarbeit von Zahnarzt und Zahntechnikermeister ist auch ein Vorteil bei möglichen Nachbesserungen oder Reparaturen, da diese schnell durchgeführt werden können. 

1.327 Zeichen, © proDente e.V. (Stand: Mai 2009)