Der Heil- und Kostenplan: Fahrplan für die Behandlung

Wichtig und komplex.

Zwei Kronen und ein Inlay – dafür hat sich Karin Bäumer nach einer ausführlichen Beratung bei ihrem Zahnarzt entschieden. Bevor die Behandlung beginnt, stellt der Zahnarzt den entsprechenden Heil- und Kostenplan (HKP) aus, den die Patientin anschließend bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreicht. Einmal bewilligt, steht damit der „Fahrplan“ für die Therapie fest.

„Bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen wird immer erst ein Heil- und Kostenplan erstellt“, erklärt Dr.  Rüdiger Butz von der Initiative proDente. „Er beschreibt die geplante Behandlung, steckt den Kostenrahmen ab und muss von der Krankenkasse bewilligt werden. Erst dann kann der Zahnarzt mit der Arbeit beginnen.“ Mit der Bewilligung setzt die Kasse außerdem den Zuschuss fest, den sie zur Behandlung leistet. Weil Karin Bäumer zusammen mit dem Heil- und Kostenplan ein über die erforderliche Zeit ausgefülltes Bonusheft einreicht, erhält sie zu ihrem Festzuschuss 30 Prozent Bonus von ihrer Krankenkasse. Der genehmigte Plan ist nun sechs Monate lang gültig, bis dahin muss die Behandlung abgeschlossen sein.

Diagnose und Therapieplan in einem

Der Heil- und Kostenplan beschreibt Befund und Therapievorschlag in einem – und er arbeitet mit zahlreichen Abkürzungen, die alle auf dem Formular erläutert sind. „Dennoch ist es für den Patienten nicht einfach, jedes Detail zu verstehen. Deshalb sollte man sich nicht scheuen, beim Zahnarzt oder seinen Mitarbeiterinnen  nachzufragen“, rät Dr. Butz.

Auch Karin Bäumer hat sich den Plan erklären lassen. Sie kann die Situation in ihrem Mund, den „Zahnstatus“, im so genannten „Zahnschema“ des Heil- und Kostenplan ablesen. Darin ist jeder Zahn mit einer Nummer gekennzeichnet. Mit Kleinbuchstaben ist der Zustand jedes Zahns beschrieben: „f“ steht beispielsweise für „Zahn fehlt“, ein „k“ bedeutet „Krone vorhanden“. Ebenfalls im Zahnschema notiert sind die Kürzel in Großbuchstaben für die geplante Behandlung: Hier steht „E“ für „zu ersetzender Zahn“, Karin Bäumers gewünschte Kronen mit metallkeramischer Verblendung sind mit „KM“ eingetragen.

Kosten in Schätzwerten

Die entstehenden Kosten sind ebenfalls Teil des Heil- und Kostenplan. Im Abschnitt „Gebührenvorausberechnung“ sind die einzelnen zahn¬ärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen angegeben, allerdings ver¬schlüs¬¬selt durch Ziffernkombinationen, die sich Karin Bäumer ebenfalls in der Zahnarztpraxis erklären lässt. Die Kosten für die einzelnen Schritte sind daneben nicht als Preise, sondern mit Bewertungszahlen angegeben, die mit einem Punktwert multipliziert werden. Orientieren kann sich Karin Bäumer an der unten aufgeführten Summe für die zahnärztlichen Leistungen. Außerdem wird auch noch ein Betrag der Kosten für die Leistungen des zahntechnischen Meisterlabors angegeben. „Diese Preise sind aber grundsätzlich nur Schätzwerte, die sich an den Durchschnittsbeträgen für eine vergleichbare Behandlung orientieren“, so Dr. Butz, „denn exakt sind die Kosten im Vorhinein nicht abzusehen.“

Jeder Zahnersatz ist eine Unikat, der speziell für einen bestimmten Patientenund nach hohen Qualitätsstandards angefertigt wird, und keine Massenware die immer gleich ist und immer gleich viel kostet. Während der Therapie kann deshalb eine neue Situation entstehen, die eine veränderte – und möglicherweise aufwändigere – Behandlung erfordert.

Sollte eine solche Korrektur auch bei Karin Bäumer notwendig sein, bespricht der Zahnarzt die neuen Maßnahmen mit ihr und trägt sie als „nachträgliche Leistungen“ auch im Heil- und Kostenplan ein, der damit die gesamte Behandlung dokumentiert. Es können jedoch nicht alle Leistungen nachträglich in den Heil- und Kostenplan eingetragen werden, in einigen Fällen muss er neu gestellt werden. 

3.717 Zeichen, © proDente e.V. (Stand: Juni 2010)